Kreislaufwirtschaftsgesetz / Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz / Abfallgesetz ist das wichtigste Bundesgesetz des Abfallrechts der Bundesrepublik Deutschland - es existiert seit 1996 und trat anstelle vom bisherigen Abfallgesetz (Gesetz zur Vermeidung und Entsorgung von Abfällen; AbfG) in Kraft.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt den Umgang mit Müll und die Entsorgung von Abfällen und enthält Bestimmungen und Regelungen rund um die Thematik “Abfall” und “Entsorgung“, so u.A.:
- Pflichten und Grundsatz der Kreislaufwirtschaft
- Anforderungen an Abfallverwertung sowie Beseitigung von Abfall
- Produktverantwortung von Herstellern diverser Produkte
- die Planung der Abfallwirtschaft
- Zulassung von Deponien
- Überwachung von Abfallströmen
- Grundlagen für Entsorgungsfachbetrieb und Entsorgergemeinschaften
Im Kreislaufwirtschaftsgesetz bzw. Abfallgesetz werden die Punkte nach Hierarchie geregelt, dass nach (nicht möglicher) Vermeidung die Verminderung kommt, abschl. Verwertung und dann an letzter Stelle die Beseitigung.
Das KrW AbfG wird durch eine Reihe von diversen Rechtsverordnungen ergänzt, darunter u.A. die…
- Abfallablagerungsverordnung
- Abfallverzeichnisverordnung
- Altfahrzeugverordnung
- Altholzverordnung
- Altölverordnung
- Batterieverordnung
- Bioabfall-Verordnung
- Deponieverordnung
- Deponie-Verwertungsverordnung
- Entsorgungsfachbetrieb-Verordnung
- Gewerbeabfall-Verordnung
- Klärschlammverordnung
- Nachweisverordnung
- Transportgenehmigungsverordnung
- Verpackungsverordnung
- Versatzverordnung
Weitere Infos rund um das Thema Abfall & Entsorgung finden Sie regelmäßig in unserem HSB-Magazin - schauen Sie regelmäßig vorbei und halten Sie sich auf dem Laufenden - gerne beraten wir Sie hierzu auch ausführlich, kontaktieren Sie unseren Kundenservice.
Sperrmüll & Entsorgung Berlin

